Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Inventecs Patentingenieure, nachfolgend Inventecs genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend Auftraggeber genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht.
1.2 Inventecs erbringt Dienstleistungen auf dem Gebiet der Informationsdienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Patentrecherchen, Markenrecherchen, Domainnamen-Recherchen, Dokumentationen und Wirtschaftsrecherchen.
2. Leistungsumfang
2.1 Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen
ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, den Anlagen dazu und etwaigen
Leistungsbeschreibungen von Inventecs. Alle genannten Unterlagen sind
Bestandteile des zwischen den Parteien zustande gekommenen Dienstleistungsvertrages.
2.2 Die Leistungen von Inventecs sind erbracht, wenn die erforderlichen
Ergebnisse erarbeitet und dem Auftraggeber bereitgestellt worden sind.
2.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder zumindest zeitweilig unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Einschränkungen in der Verfügbarkeit der von uns benutzten Datenbanken, oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen Inventecs, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit. Im Fall von Verzögerungen bei der Ablieferung des Ergebnisses kann Inventecs eine Reduktion der Vergütung vornehmen. Es bestehen keine Schadensersatzansprüche.
2.4 Auf Verlangen des Auftraggebers hat Inventecs Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen. Soll Inventecs einen umfassenden schriftlichen Bericht zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden.
2.5 Eine Verlängerung der Leistungsfrist tritt ein, solange die Parteien über eine Änderung der Leistung verhandeln.
2.6 Teillieferungen und Teilleistungen und entsprechende Abrechnungen sind zulässig, wenn sie für den Auftraggeber nicht unzumutbar sind.
3. Änderungen des Auftrags
3.1 Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform.
3.2 Solange die Änderungen nicht schriftlich niedergelegt sind, führt Inventecs die Dienstleistung ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.
3.3 Inventecs ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern dies im Rahmen der betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Dadurch entstehende Mehrkosten werden nach Maßgabe von Ziffer 4.2. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vergütet.
4. Vergütung
4.1 Es gilt die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt sofort und ohne jeden Abzug fällig.
4.2 Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, Vorbereitungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er Inventecs alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
4.3 Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Inventecs im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber informiert Inventecs unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Auftragsausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können. Insbesondere hat der Auftraggeber vorhandene oder während des Auftrages erlangte Kenntnisse bzw. Informationen unverzüglich mitzuteilen.
6. Haftung
6.1 Bei der Auswahl der beigezogenen Informationsquellen und der Durchführung der Dienstleistung bringt Inventecs die gebotene Sorgfalt auf. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der abgerufenen Daten und des Recherchenergebnisses kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere besteht die Möglichkeit, dass Dokumente bestehen, die zum Zeitpunkt der Recherche nicht auffindbar sind. Auch die Einschätzung der Relevanz der aufgefundenen Dokumente basiert auf einer ersten Durchsicht der Unterlagen und stellt keine gutachterliche Stellungnahme dar. Fehler und Unvollständigkeiten der Datenbanken liegen in der Verantwortung der jeweiligen Datenbankanbieter. Weder Inventecs noch irgendwelche Dritte haften dem Auftraggeber oder irgendwelchen Dritten gegenüber für etwaige direkte, indirekte oder sich als Folge ergebende Verluste oder Schäden aufgrund von etwaiger Ungenauigkeit oder Unvollständigkeit der Recherche oder irgendwelcher anderen Informationen, die dem Auftraggeber zugehen. Inventecs haftet nur für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Ansprüche dieser Art sind spätestens innerhalb von 10 Tagen nach dem angeblichen Auftreten des Schadens schriftlich anzumelden.
6.2 Eine Haftung für leichte oder einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf die Höhe der Auftragsvergütung beschränkt. Ansprüche dieser Art sind spätestens innerhalb von 10 Tagen nach dem angeblichen Auftreten des Schadens schriftlich anzumelden. Für eine etwaige Nacherfüllung hat der Auftraggeber die zur Mangelbehebung nötigen Informationen mitzuteilen, insbesondere festgestellte Mängel möglichst detailliert anzuzeigen. Die Haftung für vertragsuntypische Schäden ist ausgeschlossen.
6.3 Die vertraglichen Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen Inventecs verjähren nach einem Jahr ab Anspruchsentstehung.
6.4 Soweit die Haftung von Inventecs nach den vorstehenden Ziffern ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7. Geheimhaltung und Datenschutz
7.1 Bezüglich bestellter und ausgeführter Dienstleistungen übt Inventecs umfassende Geheimhaltung aus. Inventecs verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten, Kundenanfragen, Rechercheaufträge und Kundenprofile vertraulich zu behandeln. Inventecs verpflichtet sich insbesondere, alle Kenntnisse die sie aufgrund dieses Auftrags erhält, insbesondere über Unternehmensinformationen, Entwicklungspläne und dergleichen, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl seine Mitarbeiter, als auch von ihm herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
7.2 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen von Inventecs unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten oder sonstige Daten an Dritte weiterzuleiten.
8. Schutz des geistigen Eigentums
8.1 Die von Inventecs angefertigten Berichte, Aufstellungen und dergleichen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Publikation bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Inventecs. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts sein sollte.
9. Vertragsdauer, Kündigungsfristen
9.1 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Vertrag von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
10.2 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit bzw. bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
10.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
10.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
10.5 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand 20.11.2007